Schildbürgerstreich am Kasbach in Jenbach??

Vorgeschichte:

Im Verlauf des Kasbaches im Ortsgebiet von Jenbach gibt es einige Brücken, die einen relativ geringen Durchflussquerschnitt für das Bachwasser aufweisen. Auch die im Ortskern im Zuge der Landesstraße nach Wiesing befindliche Brücke gehört zu dieser Kategorie.

Bisher galt die Regel, dass alle diese Brücken im Falle einer Hochwasserkatastrophe bei Gefahr in Verzug (Verklausung) mit schwerem Gerät abgerissen werden können. Sowohl die Brücke beim Hotel Jenbacherhof, als auch die Brücke im Ortszentrum waren daher als Stahlträgerbrücken mit Holzbohlenbelag ausgeführt. Die Brücke beim Jenbacherhof ist es noch!

Aktuelle Situation:

Für Jenbach gibt es ein aktuelles Projekt über eine Kasbachverbauung im Ortsbereich. Darin ist ein „Jahrhunderthochwasser“ mit einer Schüttung von 35 m3/sec (um ¼ mehr als der volle Unterwasserkanal des Achenseekraftwerkes!) zugrunde gelegt. Außerdem ist dort auch ein riesiges Geschiebeauffangbecken am oberen Ortsrand von Jenbach, im sog. „Moos“ eingeplant.

Vor einigen Monaten wurde unter großem „Trara“ die Ortskernumfahrung am unteren Ortsrand von Jenbach eingeweiht. Im Zuge dieses Baues wurde auch eine Kasbachbrücke
(sog. „Penzbrücke“) und das anliegende Kasbachgerinne unter Berücksichtigung des Kasbachsicherungsprojektes (35 m3/sec.) erneuert.  So weit, so gut!

Von mir bemängelte Baumaßnahme:

Kurz nach Fertigstellung der Ortsumfahrung wurde vom Baubezirksamt Innsbruck, Abteilung Straßenbau die im Ortskern im Zuge der Landesstraße nach Wiesing befindliche Brücke (ehemals Stahlträger mit Holzbohlen) in massiver Stahlbetonausführung erneuert. Laut  Foto wurde dabei ein wesentlich kleinerer Durchflussquerschnitt als bei der Penzbrücke gewählt, obwohl es an dieser Stelle technisch machbar gewesen wäre, einen größeren Querschnitt zu erzeugen.

Nun kann diese Brücke im Falle einer Hochwasserkatastrophe nicht mehr entfernt werden und der ganze untere Teil von Jenbach ist dann dadurch massiv gefährdet.

 

Eine Anfrage beim Baubezirksamt Innsbruck brachte keine plausible Erklärung. 
Auch die BH Schwaz hat sich sehr bedeckt gezeigt.

Ob eine Wasserrechtliche Bewilligung nach „§ 38 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997“ vorliegt, möchte ich fast bezweifeln. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass eine „denkende Behörde“ in einem Bachverlauf ein (dimensioniertes) großes Loch unten und ein betoniertes viel kleineres Loch oben als sinnvoll findet.